Allgemeine Geschäftsbedingungen
Informationen für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen
sowie Kundeninformationen bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr

§ 1 Geltungsbereich
Für Geschäftsbeziehungen zu dem Besteller gelten bei Bestellungen über den Internetshop die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

§ 2 Vertragsschluss
Die Darstellung unserer Produkte in unserem Internetauftritt beinhaltet lediglich eine Aufforderung an den Kunden zur Abgabe eines Vertragsangebotes.

Indem der Kunde eine Bestellung absendet, gibt er ein Angebot im Sinne des § 145 BGB ab. Der Kunde erhält eine Bestätigung des Empfangs der Bestellung per E-Mail.

Der Vertrag mit uns kommt zustande,

a) wenn wir das Angebot des Kunden innerhalb von 5 Tagen schriftlich oder in Textform annehmen. Maßgeblich ist insoweit der Zeitpunkt des Zuganges der Annahmeerklärung beim Kunden

oder

b) wenn wir innerhalb von 5 Tagen die bestellte Ware übersenden. Maßgeblich ist insoweit der Zeitpunkt des Zuganges der Ware beim Kunden

§ 3 Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnenvierzehnTagenohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab demTag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrechtauszuüben,müssenSie uns(Oliver Porzel  Mühlweg 4  96349 Steinwiesen Telefon: 09262/9663 Fax: 09262/201575 Email: mail@ersatzteile-porzel.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B.einmitder Postversandter Brief, Telefax oderE-Mail)über Ihren Entschluss,diesen Vertragzuwiderrufen,informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster- Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn  Sie  diesen  Vertrag  widerrufen,  haben  wir  Ihnen  alle  Zahlungen,  die  wir  von  Ihnen  erhalten  haben,  einschließlich  der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten,die sich daraus ergeben,dass Sie eine andere Art der Lieferung als die vonuns angebotene,günstigste Standardlieferung gewählt haben),unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab demTag zurückzuzahlen,  an  dem  dieMitteilung  über  Ihren Widerruf  dieses  Vertrags  bei  uns  eingegangen  ist.  Für dieseRückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel,das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben,es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart;in keinem Fall werden Ihnen wegendieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir könnendie Rückzahlung verweigern,bis wir die Waren wieder zurück erhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben,dass Sie die

Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Für Gefällt nicht ware oder fehlerhafte Bestellungen ausserhalb unseres Ermessens Bereiches verrechnen wir eine Pauschale von 15.-€ Rückholungen von modulen werden mit 300.-€ berechnet, so fern es nicht unser Verschulden ist.

§ 4 Lieferung, Versandkosten, Gefahrenübergang
Die Lieferung erfolgt zu den jeweils im Einzelfall ausgewiesenen Versandkosten. Sofern der Kunde Verbraucher ist, tragen wir unabhängig von der Versandart in jedem Fall das Versandrisiko. Sofern der Kunde Unternehmer ist, gehen alle Risiken und Gefahren der Versendung auf den Kunden über, sobald die Ware von uns an den beauftragten Logistikpartner übergeben worden ist.

§ 5 Eigentumsvorbehalt          
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen und endgültigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum.

§ 6 Zahlungen
Es werden nur die im Rahmen des Bestellvorgangs dem Kunden jeweils angezeigten Zahlungsarten akzeptiert.

§ 7 Gewährleistung
Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

Wechselrichter, Sonderanfertigungen und Sicherheitsrelevante Teile sind vom Umtausch ausgeschlossen, da es sich um Sicherheitsrelevante Bauteile handelt, die nach Versand nicht mehr in den Verkehr gebracht werden dürfen. Dies ist auch zu Ihren Schutz notwendig.

§ 8 Informationen für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen sowie Kundeninformationen bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr

a) Speziellen und vorstehend nicht erwähnten Verhaltenskodizes unterliegen wir nicht.

§ 9 Module
Vor einer Rücknahme von Modulen und Wechselrichtern müssen Sie unbedingt vorher Kontakt mit uns aufnehmen. Wir dürfen geöffnete Verpackungen nicht weiter verkaufen und in Verkehr bringen, wegen der Gewährleistung und aus Gründen der Produkthaftung.   Sollte Sie nicht Einverstanden sein, so darf ich Sie bitte keine Bestellung zu tätigen.

§ 10 Transportschäden

Lieber Kunde,

bei der Vielzahl an Auslieferungen, bleibt es leider nicht aus, dass von Zeit zu Zeit mal etwas nicht ganz optimal funktioniert. Bei den meisten Reklamationen handelt es sich jedoch in erster Linie um Transportschäden. Unabhän­gig von den vereinbarten Lieferkonditionen (sog. INCOTERMS), bitten wir Sie, unbedingt auf Folgendes zu achten, damit die Schadensregulierung möglichst unkompliziert von der zuständigen Versicherung anerkannt wird:

Verpackungsinspektion während des Entladevorgangs

1. Sichtprüfung und Dokumentation möglicher Schäden

Bei Anlieferung der Ware überprüfen Sie bitte die Verpackung der Ware auf eventuelle Transportschäden. Diese Sichtprüfung (für die Verpackung) muss in Gegenwart des Frachtführers stattfinden. Die Frachtführer sind verpflich­tet diese Sichtprüfung abzuwarten. Sollten Sie einen Schaden an der Verpackung feststellen, dann prüfen Sie bitte unbedingt auch die Ware, soweit dies möglich ist. In jedem Fall vermerken Sie bitte einen „Verpackungsschaden“ mit Datum und Uhrzeit auf den hierfür vorgesehenen Dokumenten, die der Fahrer für solche Zwecke zur Verfügung stellen muss (z. B. auf dem Lieferschein). Lassen Sie sich diesen Vermerk vom Fahrer unterschreiben oder lehnen Sie die Warenannahme mit dem Vermerk „Verpackungsschaden“ ab. Achten Sie bitte darauf, dass „Transport- oder Verpackungsschaden“ und die Unterschrift auf allen Durchschlägen zu lesen ist, wenn Sie die Ware trotz Beschädi­gung behalten möchten.

Leider lehnen die Speditionen und deren Versicherungen eine Schadensregulierung ohne einen solchen Vermerk auf den Frachtunterlagen kategorisch und zu 100 % ab, weil der Verursacher bei nachträglicher Schadensmeldung nicht mehr ein-eindeutig identifiziert werden kann. Das bedeutet der Schaden ist nun Ihr Schaden!

Wenn Sie die Lieferung nicht persönlich in Empfang nehmen können, dann lassen Sie die Lieferung bitte von einem Mitarbeiter bzw. Ihrem Endkunden auf Schäden prüfen. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer beauftragten Abstell­genehmigung jede Versicherung eine eventuelle Kostenübernahme ablehnt. Eine Schadensregulierung ist in solchen Fällen in jedem Fall ausgeschlossen.

2. Schadensmeldung der während der Sichtprüfung festgestellten Schäden

In einem zweiten Schritt müssen die festgestellten Schäden innerhalb von 24 Stunden nach der Lieferung, mög­lichst mit Fotos der Verpackung und des Schadens an uns gemeldet werden. Bei Nicht-Einhaltung dieser Frist ist eine Schadensregulierung bei evtl. beschädigtem Inhalt des Paketes nicht mehr möglich! Bitte informieren Sie uns über festgestellte Schäden. Sofern noch nicht direkt erfolgt, leiten wir dann diese Meldung an die Spedition weiter.

Schadensmeldung verdeckter Transportschäden

Wenn Sie nach Entgegennahme der Palette feststellen sollten, dass der Inhalt trotz einwandfreier Verpackung beschädigt ist, handelt es sich hierbei im Zweifel und vorbehaltlich einer weiteren Prüfung, um einen verdeckten Transportschaden. Die Frist für die Schadensmeldung eines verdeckten Transportschadens beträgt sieben Kalen­dertage. Der Schaden muss schriftlich – mit Hilfe einer formlosen Nachricht unter Angabe der Lieferschein- oder Rechnungsnummer sowie Fotos der beschädigten Ware – angezeigt werden. Nach Ablauf dieser Frist kann einer Schadensregulierung nicht mehr stattgegeben werden.

§11 Anzahlung

Die Vertrags- Parteien vereinbaren, dass nach Vertragsschluss eine Anzahlung auf, die noch nicht erbrachte Leistung erfolgen soll, in Höhe von 20% des Kaufpreises.

Sollte der Kunde nach Ablauf der Widerrufsfrist von dem rechts- gültigen Auftrag zurücktreten wollen, so stellt dies eine Vertragsverletzung dar und er ist gegenüber der Porzel Energie und Warenhandel UG (haftungsbeschränkt) zu entsprechendem Schadensersatz verpflichtet.

Sollte zwischen den beiden Parteien keine anderweitige einvernehmliche Regelung gefunden und beidseitig schriftlich bestätigt werden, so gilt stets ein Schadensersatz oder eine Stornierungs-Pauschale in folgender Höhe als verbindlich vereinbart: Der Kunde hat dreißig Prozent (20%) des Brutto-Auftragswertes an die Porzel Energie und Warenhandel UG (haftungsbeschränkt) zu zahlen.

Erst nachdem der Kunde die vollständiger Zahlung dieser Stornierungspauschale auf ein Konto der Porzel Energie und Warenhandel UG (haftungsbeschränkt) getätigt hat, kann die Auflösung des Vertragsverhältnisses mit allen Rechten und Pflichten bestätigt und der Auftrag ordnungsgemäß storniert werden.

§12 Mehrwertsteuerbefreiung

MwSt.-Befreiung PV 2023

MwSt.-Befreiung PV-Anlagen ab dem 01.01.2023 nach § 12 Abs. 3 Nr. 1

Die deutsche Bundesregierung hat Ende 2022 den „Wegfall“ der Mehrwertsteuer ab dem 01.01.2023 für private und gemeinnützige PV-Anlagen in Deutschland beschlossen. Formal handelt es sich dabei nicht um eine Umsatzsteuerbefreiung, sondern es gibt hierfür einen neu geschaffenen Null-Prozent-Steuersatz, der unter bestimmten Voraussetzungen für Lieferungen innerhalb Deutschlands Anwendung finden kann.

Nicht alle unsere Kunden erfüllen die Voraussetzungen für die Anwendung des 0%-Steuersatzes. Daher haben wir in unserem Online-Shop die Möglichkeit geschaffen –  dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG für die Anwendung des 0%-Steuersatzes erfüllen.

Bitte beachten Sie, dass nicht alle Artikel in unserem Sortiment dieser Regelung unterliegen. Artikel, die nicht unter die Mehrwertsteuersenkung fallen, werden weiterhin mit 19% Mehrwertsteuer ausgewiesen und berechnet. Gemischte Warenkörbe, aus Artikeln mit 0% Mehrwertsteuer und 19% Mehrwertsteuer, sind aus technischen Gründen ausgeschlossen.

Mit der Bestellung für mehrwertsteuerbefreite Lieferungen bestätigen Sie, dass Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Die bestellten Komponenten dienen dem Betrieb einer von Ihnen selbst betriebenen Photovoltaikanlage.
  • Diese Photovoltaikanlage

-          wird nach Installation der gelieferten Teile eine Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister von nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) haben oder/und

-          wird auf oder in der Nähe von Privatwohnungen betrieben oder

-          wird auf oder in der Nähe von Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden betrieben, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden.

  • Sie erwerben die Artikel für eine eigene Neuanlage oder den Austausch bzw. die Erweiterung Ihrer bereits vorhandenen eigenen PV-Anlage. Austauschkomponenten sind lediglich begünstigt, wenn diese für eine Anlage verwendet werden, die die vorgenannten Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG erfüllt.
  • Batteriespeicher sind ausschließlich begünstigt, wenn diese im Zusammenhang mit einer PV-Anlage installiert werden, die die Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG erfüllt.
  • Neben den Solarmodulen und dem Batteriespeicher (auch nachträglich eingebaute Speicher) unterliegt auch die Lieferung einzelner wesentlicher Komponenten und deren Ersatzteile dem Nullsteuersatz, wenn diese Teil einer Anlage sind, die die Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG erfüllt. Wesentliche Komponenten sind die Gegenstände, deren Verwendungszweck speziell im Betrieb oder der Installation von Photovoltaikanlagen liegt oder die zur Erfüllung technischer Normen notwendig sind. Zu den wesentlichen Komponenten gehören jene, die geliefert und installiert werden, um Photovoltaikanlagen zu errichten und zu betreiben, insbesondere die photovoltaikanlagenspezifischen Komponenten wie z.B.: Wechselrichter, Dachhalterung, Energiemanagement-System, Solarkabel, Einspeisesteckdose (sog. Wieland-Steckdose), Funk-Rundsteuerungsempfänger, Backup-Box und der Notstromversorgung dienende Einrichtungen.
  • Sie betreiben keinen gewerblichen Weiterverkauf.
  • Ihre PV-Anlage ist oder wird eine fest installierte Anlage und ist keine mobile Einrichtung.
  • Die Anlage wird in Deutschland installiert (ein Weitertransport ins Ausland und dortiger Aufbau ist nicht gestattet).

Sie bestätigen die Kenntnis, dass bei Bekanntwerden von Falschangaben Ihrerseits die reguläre Mehrwertsteuer von 19% nachberechnet werden muss.

Weiterhin betätigen Sie, dass ihre Angaben zur Nutzung der bestellten Photovoltaik-Anlage bzw. deren Komponenten wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen getätigt wurden. Sie haben verstanden, dass Ihre Angaben für eine Steuerfestsetzung relevant sein können und unter Umständen an die Finanzbehörden weitergegeben werden. Falsche oder unvollständige Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen können den Straftatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen.

Wir behalten uns das Recht vor, jede Bestellung zu prüfen und bei Zweifel oder offensichtlichen Abweichungen von den Bedingungen, Aufträge abzulehnen bzw. nach Rücksprache mit dem Kunden entsprechend anzupassen.

Sollten sich gesetzliche Änderungen während der Abwicklung von noch offenen Aufträgen ergeben, so behalten wir uns ebenfalls das Recht vor, diese Änderungen bei laufenden Aufträgen anzuwenden. Sollten sich durch Änderungen während der Auftragsabwicklung Nachteile für Sie ergeben, so steht es Ihnen selbstverständlich frei, ihren Auftrag zu stornieren.

§ 13 Haftungsausschluß

(1) Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, sofern der Kunde Ansprüche gegen diese geltend macht.

(2) Von dem unter Ziffer 1 bestimmten Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist, z.B. hat der Anbieter dem Kunden die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben und
das Eigentum an ihr zu verschaffen. Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(3) Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleiben unberührt.

(4) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

Der Auftragnehmer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung des Auftragnehmers ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der in S. 1 oder S. 3 dieses Abs. (1) aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Im Übrigen haftet der Auftragnehmer nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der schuldhaften Verletzung von Kardinalpflichten (Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) oder soweit der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in S. 1 oder S. 3 dieses Abs. (1) aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.

(2) Die Regelungen des vorstehenden Abs. (1) gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug bestimmt sich jedoch nach Nr. _____ dieser Bedingungen, die Haftung für Unmöglichkeit nach Nr. _____ dieser Bedingungen.

(3) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

Der Auftragnehmer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung des Auftragnehmers ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der in S. 1 oder S. 3 dieses Abs. (1) aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Im Übrigen haftet der Auftragnehmer nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der schuldhaften Verletzung von Kardinalpflichten (Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) oder soweit der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in S. 1 oder S. 3 dieses Abs. (1) aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.

(2) Die Regelungen des vorstehenden Abs. (1) gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug bestimmt sich jedoch nach Nr. _____ dieser Bedingungen, die Haftung für Unmöglichkeit nach Nr. _____ dieser Bedingungen.

(3) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

Der Auftragnehmer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung des Auftragnehmers ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der in S. 1 oder S. 3 dieses Abs. (1) aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Im Übrigen haftet der Auftragnehmer nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der schuldhaften Verletzung von Kardinalpflichten (Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) oder soweit der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in S. 1 oder S. 3 dieses Abs. (1) aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.

(2) Die Regelungen des vorstehenden Abs. (1) gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug bestimmt sich jedoch nach Nr. _____ dieser Bedingungen, die Haftung für Unmöglichkeit nach Nr. _____ dieser Bedingungen.

(3) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunde

Ihre Katrin Porzel  von der Energieberatung-Frankenwald.de

Porzel Energie und Warenhandel UG (Haftungsbeschränkt)